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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Ferienhaus „Lindensalettl“,
Pfeifferweg 47, 94139 Breitenberg

 

 

1. Allgemein
Wir freuen uns, Sie in unserem Lindensalettl begrüßen zu dürfen und werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. 

Vertragspartner sind Astrid Rößler und Michael Stange, Ferienhaus Lindensalettl, und der Gast/Vertragspartner.
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedienungen. Abweichende Vereinbarungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden schriftlich vereinbart.
Mit der Buchung erkennt der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 

 

2. Vertragsabschluss
Veröffentlichungen und Angebot des Beherbergungsbetriebes sind stets unverbindlich und freibleibend. Erst nach Buchungserklärung des Gastes und mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung des Beherbergungsbetriebes kommt ein Vertrag zustande. 

Der Gast/Vertragspartner haftet gegenüber dem Beherbergungsbetriebes in vollem Umfang für durch ihn selbst, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Gäste, verursachte Schäden an Gebäude, Inventar und allen ihm zur Verfügung gestellten oder ihm zur Nutzung angebotenen Gegenständen wie z.B. Gartenmöbel. 

 

3. Preise
Die Preise sind in Euro angegeben und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sowie Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung. 

 

4. Zahlungen
Binnen 5 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Der Restbetrag inkl. Endreinigung ist spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig.
Bei kurzfristiger Buchung innerhalb von 20 Tagen vor Antritt der Reise ist der volle Betrag sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind jeweils durch Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des Beherbergungsbetriebes zu leisten. 

Bei Nutzung der Wallbox erfolgt die Abrechnung am Tag der Abreise. 

 

5. Rücktritt des Gastes
Ein kostenfreies Rücktrittsrecht besteht nicht.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen. Es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich vereinbart und terminlich fixiert.
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und vom Beherbergungsbetrieb schriftlich bestätigt worden sein.
Tritt der Gast ohne dass eine solche Vereinbarung besteht bzw. nach Ablauf eines etwa vereinbarten Termins vom Vertrag zurück, so kann der Beherbergungsbetrieb eine pauschalierte Vergütung verlangen. 

Bis 30 Tage vor Anreise 50% des Gesamtpreises 

Vom 29 Tag bis 1 Tag vor Anreise 80% des Gesamtpreises 

Bei Nichterscheinen am vereinbarten Anreisetag 100% des Gesamtpreises 

Der Beherbergungsbetrieb wird versuchen das Lindensalettl neu zu belegen um Ausfälle zu vermeiden. Wird es neu vermietet werden wir Ihnen 90% des Gesamtpreises rückerstatten.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

 

6. Rücktritt des Beherbergungsbetriebes
Leistet der Gast die Zahlungen nicht zu den unter Punkt 4 beschriebenen Termin und auch nicht nach einer Nachfristsetzung, so ist der Beherbergungsbetrieb zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Beherbergungsbetrieb hat in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz wie unter Punkt 5 beschrieben.
Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, ohne Leistung von Schadensersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist, z.B.: Wenn die Vertragserfüllung wegen höherer Gewalt oder anderen vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretenden Umständen unmöglich ist, dies würde auch im Falle eines Blackout eintreten. Wenn der Gast falsche Angaben über wesentliche Tatsachen des Vertrages gemacht hat.
Wenn es begründeten Anlass zur Annahme gibt, dass der Gast den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes gefährden kann. 

Eine Überbelegung der Unterkunft (Belegung durch mehrere Personen als angemeldet), oder das Mitbringen eines Haustieres ist nicht zulässig und berechtigt den Beherbergungsbetrieb zur sofortigen Kündigung des Vertrages. Die Nutzung durch andere als die angemeldeten Personen ist nicht zulässig. 

Das Mietobjekt ist sorgsam zu behandeln. Bei Auftreten von Schäden am Objekt ist der Beherbergungsbetrieb unverzüglich zu informieren. Bei grob unsachgemäßer Behandlung des kompletten Mietobjekts ist der Beherbergungsbetrieb ohne Leistung von Schadensersatz zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. 

7. Betretungsrecht
Der Beherbergungsbetrieb hat jederzeit überall Zutritt für Wartungs-, Pflege-, Reparaturarbeiten. Es wird versucht diese so zu legen, dass der Gast nicht gestört wird. 

 

8. Kaminofen
Während des Betriebs des Kaminofens und des Küchenofens dürfen keine brennbaren Gegenstände vor und auf dem Ofen abgestellt werden.
Die Bedienungsanleitung für den jeweiligen Ofen ist unbedingt zu beachten!

9. E-Auto laden
Das zur Verfügung gestellte Ladekabel an der Wallbox darf nur zum Laden von E-Autos verwendet werden.
Das Ladekabel darf nur an der dafür vorgesehenen Steckdose eingesteckt werden. Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung des Ladekabels in Ihrer Gästemappe. Sollten Schäden am E-Auto durch das Laden oder bei Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstehen, schließen wir jede Haftung aus. 

10. An- Abreise
Das Lindensalettl wird dem Gast am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung gestellt. Am Abreisetag muss das gesamte Haus bis spätestens um 10 Uhr geräumt sein. 

 

11. Pflichten, Rechte
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen 

12. Rauchen
Rauchen ist in den Räumen des Lindensalettls nicht gestattet. Bei Zuwiderhandeln erfolgt auf Kosten des Gastes eine vollständige Grundreinigung der Unterkunft. 

13. Technische Störungen
Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, schnellstmöglich behoben. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. 

Der Gast ist verpflichtet alle Fenster und Türen zu schließen wenn das Haus verlassen wird. 

Weitere Hinweise finden sie in unserer Hausordnung 

 

14. Haftung
Der Beherbergungsbetrieb haftet nur bei Verschulden auf Schadensersatz.
Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Beschädigung oder das Abhandenkommen abgestellter Fahrzeuge, Räder o.ä. 

 

15. Schluss
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rosenheim.
Es gilt Deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt einer ihr möglichst nahekommenden gültigen Bestimmung. 

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